Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

§ 1 Voraussetzungen der Miete
Anhänger werden nur an Personen bzw. Firmen vermietet, die einen gültigen Personalausweis vorlegen können und einen, für den Anhänger etsprechende, Fahrerlaubnis besitzt. Bei einer Vermietung ist die Mietsumme im Voraus fällig. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift / Bestätigung per WhatsApp, dass er selbst bzw. der Fahrer des Anhängers eine gültige, für den entsprechende Fahrerlaubnis besitz.

§ 2 Halterhaftung und Halterpflichten
Durch Anmietung des Anhängers bzw. Unterschreiben / Bestätigen per WhatsApp des Mietvertrages gehen die Halterhaftung und die Halterpflichten auf den Mieter über. Der Mieter alleine muss während der Mietdauer alle Pflichten, die aus dem Halter Verhältnis entstehen, erfüllen. So z.B. Sicherstellung der korrekten Ladungssicherung, Einhaltung des zulässigen Ladungs- und Gesamtgewichtes, Sicherstellung der Verkehrstauglichkeit, Kontrolle der Fahrerlaubnis von anderen Fahrzeugführern, Befolgung von Fahrverboten.

§ 3 Vermietung in das Ausland
Für Fahrten ins Ausland bedarf es in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Devisen- und Zollbestimmungen sowie die Verkehrsvorschriften des Besuchs Landes zu informieren und diese zu beachten. Der Mieter ist für alle Schäden (Beschädigung des Anhängers, Beschlagnahme, usw.) haftbar, die auf Fahrten im Ausland entstehen, ohne dass es eines Verschuldens bedarf. Er haftet dem Vermieter auch für einen etwaigen Mietausfall in Höhe der Tagesmiete (§8, Abs.4) für die einzelnen Ausfalltage, ohne dass es eines Nachweises der Vermietmöglichkeit bedarf.

§ 4 Anmietung im Auftrag einer Firma
Etwaige Schadensersatzansprüche unsererseits werden ausschließlich an diese gestellt. Bei der Anmietung eines Anhängers im Auftrag haftet, bei Beschädigung des Hängers, grundsätzlich die Person, die beim Vermieter als Mieter aufgetreten ist.

§ 5 Übernahme
Mit der Übernahme des Anhängers erkennt der Mieter an, dass sich der Anhänger in einem verkehrssicheren, fahrbereiten und sauberen Zustand befindet. Der Anhängers nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat er dies zu beweisen, dass keinerlei Mängel vorhanden waren. Erkennbare Mängel müssen im Mietvertrag / WhatsApp schriftlich festgehalten werden. Behauptet der Mieter, dass bei der Übernahme nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat er dies zu beweisen.

§ 6 Mietdauer, Rückgabe
Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 24 Stunden. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig. Wird der Anhänger nicht rechtzeitig zurückgegeben, haftet der Mieter für den Ausfall an Mieteinnahmen in voller Höhe, ohne dass es dem Nachweis einer Vermietmöglichkeit bedarf. Der Vermieter ist berechtigt, da Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Anhänger in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Vermieter kann innerhalb von 72 Stunden nach Rückgabe des Anhängers Mängel beanstanden. Bel Überschreiten der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, den Anhänger auf Kosten des Mieters wieder in seinen Besitz zu bringen.

§ 7 Mieterrechte
Der Mieter ist berechtigt, den gemieteten Anhänger in verkehrsüblicher Weise zu benutzen. Der Mieter darf für andere, auf eigene Gefahr, Güter und Waren entsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Anhängers und den gesetzlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsgesetze, Güterkraftverkehrsgesetz usw.), unter Beachtung der zulässigen Belastung des Anhängers, befördem. Fahrer und sonstige beförderte Waren oder Gepäck sind nicht versichert. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche, die aus der Mitnahme oder dem Transport entstehen.

§ 8 Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger pfleglich zu behandeln und um seine Erhaltung besorgt zu sein. Dazu gehört auch die ständige Überwachung auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, Reifendruck, Bremsen, Beleuchtung, sowie der Zustand, die Beschaffenheit und die ordnungsgemäße und sichere Anbringung der Befestigungs- bzw. Zurmittel (Spanngurte). Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Sicherung des Anhängers gegen Diebstahl und Vandalismus verantwortlich und hat den Anhänger bei Nacht an einem gesicherten Platz abzustellen und mit dem dazugehörenden Schloss zu sichern. Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke sind alle Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Anhängers zu treffen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, gleichwelcher Art, die durch eine auf der Fahrt vorkommende Betriebsunfähigkeit des Anhängers entstehen könnten. Der Mieter erhält den Anhänger in einem üblichen Sauberkeitszustand und gibt ihn auch in einem solchen Zustand zurück. Bei einer Rückgabe in besonders stark verschmutztem Zustand behält sich der Vermieter die Berechnung der Reinigungskosten vor.

§ 9 Reparaturen
Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich waren, übernimmt der Vermieter, sofern diese nicht durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden. Wird eine Reparatur erforderlich, deren Kosten mehr als 50€ beträgt und die der Vermieter zu tragen hat, ist dessen Einverständnis vorher einzuholen und die Weisung des Vermieters zu befolgen. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter nur die Reparaturen zu tragen, die für die betriebssichere Weiterfahrt ganz unerlässlich waren. Beschädigte Teile bzw. ausgetauschte Teile müssen immer mitgenommen und dem Vermieter ausgehändigt werden. Passiert das nicht, so kommt der Mieter auch für diese Reparaturkosten selbst auf. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten.

§ 10 Unfälle und sonstige Schäden
Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Abgesehen von den Fällen des § 9, haftet der Mieter dem Vermieter für alle während der Mietzeit eintretenden Beschädigungen des Anhängers, insbesondere für Reparaturkosten, Mietausfall, Wertminderung, Kosten der Rechtsberatung und etwaiger Sachverständigengutachten usw. Unter Verzicht auf den Nachweis der Vermietmöglichkeit haftet der Mieter dem Vermieter während der Reparatur des Anhängers in Höhe der Tagesmiete Aufklärung erforderlich sind. Bei Verkehrsunfällen sind die Polizei und der Vermieter zu benachrichtigen. Zeugen und alle sonstigen Beweismittel sind zu für den täglichen Mietausfall. Der Mieter ist verpflichtet bei Unfällen dem Vermieter, der Versicherung und der Polizei alle Auskünfte zu geben, die zur sichern. Die Ersatzpflicht des Mieters entfällt insoweit, als ein ersatzpflichtiger Dritter seine Ersatzpflicht anerkennt und erfüllt bzw. zur Erfüllung in der Lage ist.

§ 11 Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Mieter kann weder mit einer Gegenforderung aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vermietfirma. Auf Verlangen des Vermieters wird auch bei einem Streitwert über 500.-€ die Zuständigkeit des Amtsgerichts anerkannt.

§ 12 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Pkw-Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

§ 13 Salvatorische Klausel
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Bei der Vermietung 328 ist man sehr gut Aufgehoben und Beraten. Man fühlt sich auch als jemand der wenig mit Anhängerfährt nicht allein gelassen. Der Mietpreis für einen Top Anhänger bei dem der Nachbar neidisch wird. Auch Reisen ins Europäische Ausland sind nicht mehr ganz so blau Äugig, da auch hier die Beratung nicht aus bleibt.

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Unser Standort / Stellplatz:
Lange Str. 21, 30952 Ronnenberg / Empelde

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Vermietung nur möglich ist mit Ausweis und Führerschein und die für den Anhänger dazugehörige Führerscheinklasse!

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info@vermietung328.de
0157 / 509 961 96
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